Psychiatrischer Notfall

Psychische Krisen und Notfälle bedeuten für Betroffene und Angehörige oft eine erhebliche Belastung. Insbesondere außerhalb der Praxisöffnungszeiten und an Wochenenden ist kompetente Hilfe oft schwer zu erreichen.

Hinzu kommt, dass Behandlungsmaßnahmen bis auf wenige Ausnahmen das Einverständnis des Betroffenen voraussetzen.

Ansprechpartner in Krisensituationen ist in erster Linie der Ärztliche Notdienst, der unter der Notrufnummer 116117 außerhalb der Sprechstundenzeiten und am Wochenende erreichbar ist. Dort wird ihnen die nächste Notfallpraxis genannt oder ein Hausbesuch des Notarztes vermittelt.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Diensthabenden Arzt im Krankenhaus Rhede (02872 8020) anzurufen.

In Fällen, in denen unmittelbar eine Gefährdung von Betroffenen (Konkrete Selbstmordgefährdung ), Anderen (Konkrete, ernstzunehmende Bedrohung oder Angriffe) oder eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung vorliegen, ist eine Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen nach dem Gesetz zum Schutze der psychisch Kranken (PsychKG) möglich.

Wenn eine unmittelbare, nicht anders abzuwendende Gefahr vorliegt, ist die Benachrichtigung der Polizei der erste Schritt. Die Polizei kann dann das Ordnungsamt benachrichtigen. Diese ist berechtigt, bei Vorliegen der Voraussetzungen nach PsychKG unter Hinzuziehung eine Unterbringung vorzunehmen. Da es sich um einen Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte des Betroffenen handelt, muss die Unterbringung innerhalb von 24 Stunden durch einen Richter bestätigt werden. Die zuständige Klinik für den Südkreis Borken ist die psychiatrische Abteilung im Krankenhaus Rhede.

Die fehlende Bereitschaft, sich behandeln zu lassen, ist ausdrücklich kein Grund für eine Zwangseinweisung.

Wenn eine rechtliche Betreuung vorliegt, ist eine Einweisung nur mit Zustimmung eines Gerichtes möglich. Die Einweisung muss beim Gericht beantragt werden. Voraussetzung ist, dass eine Erkrankung durch einen Arzt bescheinigt wird.