Untersuchungen

ZNS Bocholt Borken Neurologie
Neurologische Untersuchung im ZNS Bocholt Borken
ZNS Bocholt Borken Neurologie - Karpaltunnelsyndrom
Untersuchung Karpaltunnelsyndrom
ZNS Bocholt Borken Neurologie Ultraschall
Ultraschalluntersuchung
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  • Klinisch-Neurologische Untersuchung
  • Psychiatrisches Anamnesegespräch und Befunderhebung
  • Elektroenzephalograhie (EEG):
 Ableitung der elektrischen Hirnaktivität mit Oberflächenelektroden an der Kopfhaut
  • Ultraschalluntersuchung (Extra- und Transcranielle Duplexsonographie, ECCD und TCCD):
 Mittels einer Ultraschallstiftsonde wird völlig gefahr- und schmerzlos die Durchgängigkeit der hirnversorgenden Gefäße überprüft. Diese Untersuchung kann an den Halsschlagadern und den Gefäßen im Gehirn selbst durchgeführt werden.
  • Nervenmessungen (Elektroneurographie, ENG):
 Die Nervenleitgeschwindigkeit und die Nervenleitfähigkeiten an allen Extremitäten können mit Oberflächenelektroden und geringen, gefahrlosen elektrischen Impulsen gemessen und geprüft werden.
  • Muskelmessungen (Elektromyographie, EMG):
 Aufzeichnung der Muskelaktivität mit einer dünnen, wenig schmerzhaften und in den Muskel gestochenen Nadel. Hiermit können Erkrankungen des Muskels, des Rückens und der Nerven untersucht werden.
  • Evozierte Potentiale (Akustisch – AEP, Visuell – VEP, Somatosensibel – SSEP):
 Diese Untersuchungen dienen der Überprüfung der Reizleitung im zentralen Nervensystem; entweder die Rückenmarksbahnen (SSEP), die Sehbahn (VEP) oder die Hirnstammleitungen (AEP) betreffend.
  • Hirnleistungsuntersuchung (Testpsychologie):
 Mit standardisierten Testverfahren und Fragebögen werden Gedächtnis- und Konzentrationsleistungen überprüft. Auch Aufmerksamkeitsstörungen (ADS) oder z.B. Depressionen können so überprüft werden.
  • Blutuntersuchungen (Labor):
 Routinelaborwerte und weitreichende spezielle Untersuchungen können jederzeit durchgeführt werden.
  • Gutachtentätigkeit:
 Erstellung von verkehrsmedizinischen Gutachten bzgl. Fahreignung/Führerschein, Gutachten zur Betreuung, Rentengutachten und Klärung weiterer sozialrechtlicher Fragestellungen.
  • Röntgenuntersuchungen des Kopfes und des Rückens (CT, MRT u.a.) werden in benachbarten, kooperierenden radiologischen Praxen durchgeführt.