FAQs zur MPU

Abstinenznachweis – Urinkontrolle

Grundsätzliche Fragen:

Wie viele Urinkontrollen (Screenings) sind notwendig?
Zu klären ist, über welchen Zeitraum Sie einen Beleg benötigen. Oft ist ein 6-monatiger Drogen- oder Alkohol-Abstinenznachweis mit 4 kurzfristig von uns bestimmten Terminen, an denen Sie zur Urinabgabe zu uns kommen, gefordert, oder alternativ ein einjähriger Abstinenznachweis mit 6 Urinkontrollen.

Wie lange dauert es?
Der genaue Zeitraum ist mit dem Straßenverkehrsamt zu klären.

Ab wann gilt die Abstinenzzeit?
Mit Abschluss des Abstinenzvertrages beginnt die Abstinenzzeit.

Wie teuer wird das Screening?
Die Preisliste finden Sie unter dem Download-Link "Abstinenzvertrag" auf der Seite MPU.

Wie läuft die Abgabe?
Am Tag vor der Urinabgabe (Screenings) rufen wir Sie an und teilen Ihnen mit, wo und wann Sie zur Abgabe erscheinen sollen. Die Probe geben Sie dann innerhalb von 24 Stunden ab.

Wie lange sind Substanzen nachweisbar?
Je nach Substanz sind Drogen wenige Tage (bis einige Wochen) im Urin nachweisbar.

Täglicher Cannabiskonsum kann zum Teil noch bis zu 3 Monate nach dem letzten Konsum nachgewiesen werden.


Wann kann ich zur MPU?
Wenn Sie von uns am Ende des Zeitraumes die Bescheinigung erhalten haben (die Sie bei der MPU vorlegen müssen), können Sie weiter zur MPU. Die letzte Urinkontrolle darf bei der MPU höchstens 6 Wochen her sein.

Fragen zu Verhaltensweisen bzw. Einflüssen von Außen:

Was heißt es, wenn der Kreatininwert zu hoch oder zu niedrig ist?
Wenn Sie viel Flüssigkeit zu sich nehmen, ist der Kreatininwerte sehr niedrig – und die Urinprobe muss wiederholt werden.
Wenn Sie zu wenig trinken, kann dies zu hohen Kreatininwerten führen – auch hier muss die Probe wiederholt werden.

Haben Medikamente einen Einfluss auf die Ergebnisse?
Bei einigen Krankenheiten oder Medikamenten ist eine Beeinflussung des Kreatininwertes ebenfalls möglich. Nehmen Sie während der Kontrollzeit nur alle unbedingt notwendigen Medikamente.

Was ist mit Nahrungsergänzungsmittel?
Es ist davon abzuraten, Nahrungsergänzungsmittel im Kontrollzeitraum einzunehmen, da diese häufig Kreatin enthalten, die die Werte verfälschen können – eine neue Probe wird notwenig.

Kann ich vor der Urinabgabe etwas essen?
Generell dürfen Sie vor der Abgabe etwas essen. Wir klären Sie gerne auf, welche Nahrungsmittel Sie vermeiden sollten.

Was ist mit dem Kontakt zu alkoholhaltigen Desinfektionsmitteln oder Lösungsmitteln?
Wenn Sie regelmäßig mit solchen Substanzen arbeiten, kann es eventuell zu einem Einfluss auf das Screening kommen. Auf jeden Fall sollten Sie dies vorher mit uns besprechen.

Fragen zu Terminproblemen:

Ich bin länger weg und kann nicht erscheinen. Was mache ich da?
Sprechen Sie dies auf jeden Fall rechtzeitig mit uns ab. Eventuell kann eine ergänzende Haaranalyse zur Überbrückung erstellt werden.

Ich arbeite in Wechselschicht – wie kann es mit der Abgabe funktionieren?
Die Urinabgabe sollte innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Die langen Öffnungszeiten unserer Praxis machen eine Urinabgabe auf jeden Fall möglich.

Was ist mit meiner Urlaubszeit oder bei Krankheit?
Sie können selbstverständlich Urlaub nehmen, allerdings müssen Sie uns darüber rechtzeitig informieren – mindestens 3 Tage vor Beginn des Urlaubes. Bei Erkrankungen gilt ebenfalls die 3 Tages-Frist. Bei kurzfristiger Erkrankung muss der behandelnde Arzt ein Attest erstellen mit den Angaben zum Zeitraum der Erkrankung.

Abstinenznachweis – Haaranalyse

Werden viele Haare abgeschnitten?
Im Rahmen der Haaranalyse auf EtG (Alkohol), Medikamente oder Drogen können maximal drei Zentimeter lange, bei Drogen max. 6 cm lange, kopfnahe Haarsegmente untersucht werden. Eine Haarlänge von einem cm entspricht etwa einem Monat. Für den Nachweis einer einjährigen Alkoholabstinenz sind daher 4 Haaranalysen und für den Nachweis einer einjährigen Drogenabstinenz 2 Haaranalysen notwendig.

Natürlich bemühen wir uns um nicht sofort sichtbare Stellen …

Dürfen meine Haare getönt oder gefärbt sein?

Bei Alkoholnachweis:

Die Haare dürfen nicht kosmetisch behandelt (gebleicht oder coloriert) sein.
Bei Strähnchen ist die Untersuchung nur möglich, wenn es genügend unbehandelter Haare gibt. Anderenfalls bleibt nur der Nachweis der Abstinenz über die Urinkontrollen.

Bei Drogensucht:
Die 1. Haaranalyse darf von gefärbten/getönten Haar erstellt werden – allerdings müssen die folgenden 6 Monate dann über Urinkontrollen abgedeckt werden.
Wenn Sie Ihre Haare nicht mehr färben oder tönen ist eine Analyse möglich, wenn für die 2. Probe 6 cm unbehandeltes Haar zur Verfügung steht.